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   BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14   

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https://dejure.org/2016,7163
BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14 (https://dejure.org/2016,7163)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2016 - IX ZB 67/14 (https://dejure.org/2016,7163)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2016 - IX ZB 67/14 (https://dejure.org/2016,7163)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 InsO, § 9 Abs 3 InsO, § 64 Abs 2 InsO, § 232 ZPO, § 233 ZPO
    Öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren: Ingangsetzung der Beschwerdefrist bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung; Wiedereinsetzung

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, §§ ... 6, 64 Abs. 3 Satz 1 InsO, § 575 Abs. 1, 2 ZPO, § 4 InsO, § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 569 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 InsO, § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB, § 222 Abs. 2 ZPO, §§ 4, § 6 Abs. 2 InsO, § 9 Abs. 3, § 64 Abs. 2 InsO, § 9 Abs. 1 InsO, § 103c Abs. 1 Satz 1 EGInsO, § 9 Abs. 3 InsO, § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 232 ZPO, § 39 FamFG, § 17 Abs. 2 FamFG, § 233 Satz 2 ZPO, § 233 ZPO, § 6 Abs. 1 Satz 2 InsO, Art. 103g Satz 1 EGInsO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhebung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters; Wirkung der öffentlichen Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung als Zustellung; Ingangsetzung der Beschwerdefrist trotz Fehlens ...

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fristbeginn für sofortige Beschwerde gegen die Insolvenzverwaltervergütung mit öffentlicher Bekanntmachung trotz fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung

  • rewis.io

    Öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren: Ingangsetzung der Beschwerdefrist bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung; Wiedereinsetzung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters; Wirkung der öffentlichen Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung als Zustellung; Ingangsetzung der Beschwerdefrist trotz Fehlens ...

  • rechtsportal.de

    Erhebung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters; Wirkung der öffentlichen Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung als Zustellung; Ingangsetzung der Beschwerdefrist trotz Fehlens ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entscheidung öffentlich bekannt gemacht: Beschwerdefrist läuft

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fristbeginn für sofortige Beschwerde gegen die Insolvenzverwaltervergütung mit öffentlicher Bekanntmachung trotz fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Öffentliche Bekanntmachungen im Insolvenzverfahren - und die Beschwerdefrist

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschwerdefrist beginnt immer mit öffentlicher Bekanntmachung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschwerdefrist beginnt immer mit öffentlicher Bekanntmachung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 623
  • ZIP 2016, 31
  • ZIP 2016, 988
  • MDR 2016, 732
  • NZI 2016, 397
  • WM 2016, 803
  • Rpfleger 2016, 440
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.11.2013 - IX ZB 101/11

    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Beginn der Frist für die

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14
    Die Notfrist von zwei Wochen, innerhalb der die sofortige Beschwerde nach § 4 InsO, § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO einzulegen war, lief gemäß § 569 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 InsO ab dem Beginn des dritten Tages nach der öffentlichen Bekanntmachung der Vergütungsfestsetzung im Internet und endete, gleichviel ob die Bekanntmachung am 30. oder am 31. Januar 2014 erfolgte, am 17. Februar 2014 (§ 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB, § 222 Abs. 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2013 - IX ZB 101/11, WM 2013, 2372 Rn. 8 ff).

    Die Veröffentlichung im Internet ist gegenüber dem Insolvenzverwalter auch dann maßgeblich, wenn ihm der Beschluss später noch persönlich zugestellt wird (BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - IX ZB 173/08, NZI 2010, 159 Rn. 9; vom 12. Juli 2012 - IX ZB 42/10, WM 2012, 1876 Rn. 6; vom 14. November 2013, aaO Rn. 5).

    Seine verfassungsmäßigen Rechte werden dadurch nicht verletzt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012, aaO Rn. 7; vom 14. November 2013, aaO).

  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 165/10

    Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Folgen

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14
    bb) Ist die öffentliche Bekanntmachung unrichtig, kann dies zur Folge haben, dass sie die Zustellungswirkung des § 9 Abs. 3 InsO nicht auslöst und die Beschwerdefrist nicht in Gang setzt (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - IX ZB 165/10, WM 2011, 2374 Rn. 9 f).

    Auch der verfassungsrechtliche Anspruch des Insolvenzverwalters auf effektiven Rechtsschutz ist nicht verletzt (BGH, Beschluss vom 10. November 2011, aaO Rn. 18 mwN; vom 8. März 2012 - IX ZB 219/11, WM 2012, 814 Rn. 6).

  • BGH, 26.03.2009 - V ZB 174/08

    Herleitung des Erfordernisses einer Rechtsmittelbelehrung für die gemäß §§ 869 ,

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14
    Der Bundesgerichtshof hat bereits im Zusammenhang mit der aus verfassungsrechtlichen Gründen gebotenen Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zwangsversteigerungsverfahren entschieden, dass das Fehlen einer erforderlichen Rechtsmittelbelehrung weder der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung noch dem Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist entgegensteht, der Belehrungsmangel aber im Einzelfall eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen kann, wenn er für das Versäumen der Rechtsmittelfrist ursächlich geworden ist (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2002 - V ZB 36/01, BGHZ 150, 390, 397 ff; vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, WM 2008, 1567 Rn. 8; vom 26. März 2009 - V ZB 174/08, BGHZ 180, 199 Rn. 11).

    Dies gilt auch für den Fall einer fehlerhaften oder unterbliebenen Rechtsbehelfsbelehrung (BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - V ZB 174/08, BGHZ 180, 199, Rn. 12, 21; vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11, NJW 2012, 2443 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 42/10

    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Notwendige Anhörung

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14
    Die Veröffentlichung im Internet ist gegenüber dem Insolvenzverwalter auch dann maßgeblich, wenn ihm der Beschluss später noch persönlich zugestellt wird (BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - IX ZB 173/08, NZI 2010, 159 Rn. 9; vom 12. Juli 2012 - IX ZB 42/10, WM 2012, 1876 Rn. 6; vom 14. November 2013, aaO Rn. 5).

    Seine verfassungsmäßigen Rechte werden dadurch nicht verletzt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012, aaO Rn. 7; vom 14. November 2013, aaO).

  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09

    Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14
    Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber aufgegriffen, als er Regelungen über obligatorische Rechtsmittelbelehrungen in das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 39 FamFG) und in die Zivilprozessordnung (§ 232 ZPO) eingefügt und sich dabei bewusst für die Wiedereinsetzungslösung entschieden hat (§ 17 Abs. 2 FamFG und § 233 Satz 2 ZPO; vgl. BT-Drucks. 16/6308, S. 183 und BT-Drucks. 17/10490, S. 14; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09, FamRZ 2010, 365 Rn. 8; vom 23. November 2011 - IV ZB 15/11, NJW 2012, 453 Rn. 5; vom 3. Mai 2012 - V ZB 54/11, NJW 2012, 2445 Rn. 5).
  • BGH, 23.11.2011 - IV ZB 15/11

    Nachlassverfahren: Rechtsmittel gegen einen Beschluss über die Feststellung des

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14
    Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber aufgegriffen, als er Regelungen über obligatorische Rechtsmittelbelehrungen in das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 39 FamFG) und in die Zivilprozessordnung (§ 232 ZPO) eingefügt und sich dabei bewusst für die Wiedereinsetzungslösung entschieden hat (§ 17 Abs. 2 FamFG und § 233 Satz 2 ZPO; vgl. BT-Drucks. 16/6308, S. 183 und BT-Drucks. 17/10490, S. 14; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09, FamRZ 2010, 365 Rn. 8; vom 23. November 2011 - IV ZB 15/11, NJW 2012, 453 Rn. 5; vom 3. Mai 2012 - V ZB 54/11, NJW 2012, 2445 Rn. 5).
  • BGH, 12.01.2012 - V ZB 198/11

    Wiedereinsetzung: Rechtsirrtum wegen inhaltlich unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14
    Dies gilt auch für den Fall einer fehlerhaften oder unterbliebenen Rechtsbehelfsbelehrung (BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - V ZB 174/08, BGHZ 180, 199, Rn. 12, 21; vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11, NJW 2012, 2443 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14
    Der Bundesgerichtshof hat bereits im Zusammenhang mit der aus verfassungsrechtlichen Gründen gebotenen Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zwangsversteigerungsverfahren entschieden, dass das Fehlen einer erforderlichen Rechtsmittelbelehrung weder der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung noch dem Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist entgegensteht, der Belehrungsmangel aber im Einzelfall eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen kann, wenn er für das Versäumen der Rechtsmittelfrist ursächlich geworden ist (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2002 - V ZB 36/01, BGHZ 150, 390, 397 ff; vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, WM 2008, 1567 Rn. 8; vom 26. März 2009 - V ZB 174/08, BGHZ 180, 199 Rn. 11).
  • BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07

    Beginn der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Zuschlag im

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14
    Der Bundesgerichtshof hat bereits im Zusammenhang mit der aus verfassungsrechtlichen Gründen gebotenen Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zwangsversteigerungsverfahren entschieden, dass das Fehlen einer erforderlichen Rechtsmittelbelehrung weder der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung noch dem Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist entgegensteht, der Belehrungsmangel aber im Einzelfall eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen kann, wenn er für das Versäumen der Rechtsmittelfrist ursächlich geworden ist (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2002 - V ZB 36/01, BGHZ 150, 390, 397 ff; vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, WM 2008, 1567 Rn. 8; vom 26. März 2009 - V ZB 174/08, BGHZ 180, 199 Rn. 11).
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 154/09

    Vertrauen eines Rechtsanwalts in seine bisher als zuverlässig einzustufende

    Auszug aus BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14
    Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber aufgegriffen, als er Regelungen über obligatorische Rechtsmittelbelehrungen in das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 39 FamFG) und in die Zivilprozessordnung (§ 232 ZPO) eingefügt und sich dabei bewusst für die Wiedereinsetzungslösung entschieden hat (§ 17 Abs. 2 FamFG und § 233 Satz 2 ZPO; vgl. BT-Drucks. 16/6308, S. 183 und BT-Drucks. 17/10490, S. 14; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09, FamRZ 2010, 365 Rn. 8; vom 23. November 2011 - IV ZB 15/11, NJW 2012, 453 Rn. 5; vom 3. Mai 2012 - V ZB 54/11, NJW 2012, 2445 Rn. 5).
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZB 173/08

    Beginn der Rechtsmittelfrist ggü. Insolvenzverwalter durch eine öffentliche

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 54/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Beginn der Antragsfrist für die Wiedereinsetzung

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 219/11

    Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens: Festsetzung der Vergütung des vorläufigen

  • BGH, 14.12.2017 - IX ZB 65/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Öffentliche Bekanntmachung des

    Die Zustellungswirkung einer öffentlichen Bekanntmachung in Insolvenzverfahren (§ 9 Abs. 3 InsO) hängt jedoch nicht davon ab, ob überhaupt eine Rechtsbehelfsbelehrung mit veröffentlicht wurde oder ob die mitveröffentlichte Belehrung fehlerfrei war (BGH, Beschluss vom 24. März 2016 - IX ZB 67/14, WM 2016, 803 Rn. 11 f).
  • BGH, 06.07.2017 - IX ZB 73/16

    Öffentliche Bekanntmachung der Ablehnung einer Insolvenzverfahrenseröffnung:

    Die Veröffentlichung im Internet ist gegenüber dem Adressaten des Beschlusses auch dann maßgeblich, wenn ihm der Beschluss später noch persönlich zugestellt wird (BGH, Beschluss vom 24. März 2016 - IX ZB 67/14, ZInsO 2016, 867 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 12.05.2016 - IX ZA 33/15

    Restschuldbefreiungsverfahren: Rücknahme des Versagungsantrags nach Rechtskraft

    Sie kann allenfalls einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen (BGH, Beschluss vom 24. März 2016 - IX ZB 67/14, WM 2016, 803 Rn. 11 f).
  • OLG Brandenburg, 05.05.2021 - 13 WF 32/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss über Kostenaufhebung; Anstrengung eines

    Das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung und später ihre Fehlerhaftigkeit, hinderten den durch die Bekanntgabe (§ 15 FamFG) in Gang gesetzten Lauf der Rechtsmittelfrist nicht (vgl. BGH NJW-RR 2016, 623; BGH NJW 2012, 2445 Rn. 5; 2012, 453 Rn. 5; BGH NJW-RR 2010, 291; BeckOK FamFG/Burschel, 38. Ed., FamFG § 17 Rn. 23; BeckOK FamFG/Obermann, a. a. O., § 39 FamFG Rn. 26; Prütting/Helms/Ahn-Roth Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2023 - 6 WF 27/23

    Anwaltszwang für Beschwerde gegen Zwangsgeld

    Die fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung führt nicht dazu, dass keine Rechtsmittelfrist in Lauf gesetzt wird, sondern kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 24.03.2016 - IX ZB 67/14 -, NJW-RR 2016, 623), wenn der Beteiligte auf die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung vertraut und die Beschwerde persönlich eingelegt hat (BeckOK FamFG/Burschel/Perleberg-Kölbel, 45. Edition, Stand: 01.01.2023, § 17 FamFG Rn. 25).
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